Von einer Umschuldung spricht man, wenn entweder bei Fälligkeit der bisherigen Zinsbindung ein neues Darlehen aufgenommen, eine variable Zinsvereinbarung in eine Festzinsvereinbarung geändert oder bereits vor Ablauf der Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung durchgeführt wird.

Bei einer Umschuldung wird das zur Verfügung stehende Kapital also neu strukturiert, indem ein bestehendes Darlehen ganz oder teilweise abgelöst und im Gegenzug ein neues Darlehen aufgenommen oder ein bestehendes Darlehen erweitert wird.

Klassischerweise bedeutet eine Umschuldung somit die Neustrukturierung von Teilen der Gesamtfinanzierung.